Zugangsvorraussetzung:
Zur Weiterbildung können Personen zugelassen werden, die an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule in Erziehungswissenschaft oder Pädagogik
a) einen Magister-, Diplom-, Bachelor- oder Master-Abschluss,
b) ein erstes oder zweites Staatsexamen Lehramt oder
c) im Ausland einen Hochschulabschluss
erworben haben.
Der Einsatz der genannten Personen in einer Kindertageseinrichtung ist ab Beginn der Weiterbildung im Rahmen des Personalschlüssels als pädagogische Fachkraft möglich.