Fördermöglichkeiten

Die Bildungsprämie zahlt sich aus

Ziel der Bildungsprämie ist es, Personengruppen mit geringem Einkommen zur Weiterbildung zu motivieren. Es werden Erwerbstätige gefördert, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20 000 Euro bzw. 40 000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügen. Der Bund übernimmt maximal die Hälfte der Gebühren für Weiterbildung und Prüfungen, wobei der Gesamtbetrag der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme 1 000 Euro ( einschl. MwSt. ) nicht überschreiten darf.

Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20 000 Euro (oder 40 000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
WICHTIG: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Weiterbildungssparen

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz ( VermBG ) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildungen leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister ( Bausparkasse, Bank oder Versicherung ) besprechen Sie die Einzelheiten.

Weitere Informationen

Vom Arbeitgeber übernommene Weiterbildungskosten

Geltendmachung gegenüber der Stadtverwaltung als Betriebskosten der Kita

In § 14 Abs. 1 des Sächsischen Kita-Gesetzes heißt es: „Die Betriebskosten sind die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kindertageseinrichtung erforderlichen Personal- undSachkosten.“ Folglich gehören auch die Weiterbildungskostenzu den abrechnungsfähigen Betriebskosten, die für einen„ordnungsgemäßen“ Kita-Betrieb notwendig sind.

In § 6 der SächsQualiVO ( fachliche Fortbildung ) wird folgendes gefordert: „Fachliche Fortbildung soll jährlich mindestens in folgendem Umfang ermöglicht und wahrgenommen werden: pädagogische Fachkräfte: vierzig Stunden“. In diesem zeitlichen Umfang sind in jedem Fall Fortbildungskosten als Betriebskosten gegenüber der Stadtverwaltung abrechenbar. Die Teilnahmebeiträge sind nicht höher als beispielsweise in einem Kommunalen Studieninstitut.

Für die einzelnen Fortbildungsangebote gilt zusätzlich folgendes

Kompetent leiten – Stärkung von Leitungskompetenzen nach dem Orientierungsrahmens des Landesjugendhilfeausschusses vom 10. Juni 2014
Unter TOP 7 wurde vom Landesjugendhilfeausschuss am 10.Juni 2014 beschlossen, Träger von Einrichtungen sowie dieLeiter/innen, zur Absolvierung der Fortbildung zu motivieren(siehe Ergebnisprotokoll der 19. ordentlichen Sitzung des LJHA am 10.06.2014 Seite 6). Folglich sind die entstehenden Kosten, wenn sie von der Kita übernommen werden, notwendige Betriebskosten.

Berufsbegleitende Weiterbildung für Erziehungswissenschaftler und Pädagogen für die Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen
Die Teilnahme an der Weiterbildung ist für Erziehungswissenschaftler und Pädagogen, die in einer Kita tätig sind, eine verpflichtende Auflage des Landesjugendamtes. Folglich sind die Kosten, wenn sie von der Kita übernommen sind, notwendige Kosten und als Betriebskosten gegenüber der Stadtverwaltung
abrechenbar.

Heilpädagogische Zusatzqualifikation für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
In § 5 Abs. 2 der Sächsischen Integrationsverordnung heißt es: „In jeder Gruppe, in der behinderte Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe betreut werden, soll eine der eingesetzten Fachkräfte über eine Ausbildung als Heilpädagoge, mindestens jedoch über eine heilpädagogische Zusatzqualifikation, die mindestens der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie vom 2. Februar 1994 ( SächsABl. 1995 S. 534 ) entspricht, verfügen.“ Damit sind auch die entsprechenden Fortbildungskosten notwendige Betriebsausgaben und gegenüber der Stadtverwaltung abrechenbar.

Fortbildungen zum Sächsischen Bildungsplan
Der Träger einer Kita ist verpflichtet, die Mitarbeiterschaft seiner Kita in den unterschiedlichen Bereichen des Sächsischen Bildungsplanes möglichst vielseitig fortbilden zu lassen. Damit sind auch die Kosten der entsprechenden Fortbildungen für den Betrieb der Kita notwendige Kosten und als Betriebsausgaben gegenüber der Stadtverwaltung abrechenbar ( z. B. Natur- und Ernährungskurs, Fröbel-Fachkraft, Bewegungspädagogik, religiöse Grunderfahrungen und Werte-Entwicklung, Krippen-Pädagogik ).

Persönliche Beratung

Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Abhängig vom gebuchten Kurs stehen verschiedene Programme zur Auswahl:
– Berufliche Weiterbildung – individuell berufsbezogene Weiterbildung: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen – zu beantragen bei der Sächsischen Aufbau- und Förderbank
– Berufsliche Weiterbildung – betriebliche berufsbezogene Weiterbildung: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen – zu beantragen bei der Sächsischen Aufbau- und Förderbank
– Aufstiegsbafög – zu beantragen bei der Sächsischen Aufbau- und Förderbank
– Richtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (RL KiTa-QuTVerb); Förderung von Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen – zu beantragen beim Kommunalen Sozialverband (KSV)

Links für Weiteres

Übersicht der Stiftung Warentest: http://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Wertvolle-Zuschuesse-1740203-0/
Prämiengutschein (bundesweit): http://www.bildungspraemie.info/
Bildungsschecks und Qualifizierungsschecks der Bundesländer: siehe bei Stiftung Warentest
Bildungsurlaub: http://www.bildungsurlaub.de/infos_bildungsurlaub-ein-ueberblick_17.html
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz): http://www.bafoeg.bmbf.de/
Weiterbildungsstipendium: http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
Aufstiegsstipendium: http://ssb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html
Stipendien-Lotse: http://www.stipendienlotse.de/
Steuerminderung durch Abzug der Weiterbildungskosten (einschließlich Fahrtkosten und Tagegelder zu Weiterbildungsveranstaltungen, Fachbücher, Schreibmaterial)
Zuschüsse des Arbeitgebers zu Weiterbildung und Kostenübernahme
Sächsische Aufbaubank: www.sab.sachsen.de